Die Digitalisierung in Deutschland schreitet in allen Lebensbereichen voran, so auch im Gesundheitswesen. Seit September 2022 hat der Gesetzgeber beschlossen das E-Rezept stufenweise, verpflichtend, einzuführen.
Apotheken sind seit dem 1. September 2022 in der Lage E-Rezepte gesetzlich Versicherter anzunehmen und zu verarbeiten.
Seit Januar 2024 sollen alle Arztpraxen und Kliniken für Patienten digitale Rezepte ausstellen können.
Elektronische Rezepte ersetzen alle Papier-Rezepte verschreibungspflichtiger Arzneimittel, davon aktuell ausgenommen, Betäubungsmittel.
Die E-Rezepte werden von Ärzten digital erstellt und anschließend in der sog. Telematikinfrastruktur (TI), einer Plattform für Gesundheitsanwendungen, gespeichert. Über die kostenfreie gematik App "Das E-Rezept" oder über die elektronische Gesundheistkarte (eGK) können diese in Apotheken eingelöst werden.
Alternativ können Praxen ihren Patienten einen Ausdruck mit einem E-Rezeptcode (sog. E-Rezept Token) übergeben.
Zukünftig soll das E-Rezept für alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Ab Juli 2025 sollen Versicherte E-Rezepte für Betäubungsmittel erhalten.
E-Rezepte können Sie uns über unsere KIM-Adresse elektronisch übermitteln. Diese erhalten Sie telefonisch unter der 0761-6116690.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/