Elektronisches Rezept (E-Rezept)


Das E-Rezept ab Januar 2024

Die Digitalisierung in Deutschland schreitet in allen Lebensbereichen voran, so auch im Gesundheitswesen. Seit September 2022 hat der Gesetzgeber beschlossen das E-Rezept stufenweise, verpflichtend, einzuführen. 

Apotheken sind seit dem 1. September 2022 in der Lage E-Rezepte gesetzlich Versicherter anzunehmen und zu verarbeiten.

Seit Januar 2024 sollen alle Arztpraxen und Kliniken für Patienten digitale Rezepte ausstellen können.


Was ist neu beim elektronischen Rezept?

Elektronische Rezepte ersetzen alle Papier-Rezepte verschreibungspflichtiger Arzneimittel, davon aktuell ausgenommen, Betäubungsmittel.

Die E-Rezepte werden von Ärzten digital erstellt und anschließend in der sog. Telematikinfrastruktur (TI), einer Plattform für Gesundheitsanwendungen, gespeichert. Über die kostenfreie gematik App "Das E-Rezept" oder über die elektronische Gesundheistkarte (eGK) können diese in Apotheken eingelöst werden.

Alternativ können Praxen ihren Patienten einen Ausdruck mit einem E-Rezeptcode (sog. E-Rezept Token) übergeben.

Ab 01.07.2025 E-Rezepte für Betäubungsmittel

Zukünftig soll das E-Rezept für alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Ab Juli 2025 sollen Versicherte E-Rezepte für Betäubungsmittel erhalten. 


Information für Praxen und Kliniken

E-Rezepte können Sie uns über unsere KIM-Adresse elektronisch übermitteln. Diese erhalten Sie telefonisch unter der 0761-6116690.

 

Weitere Informationen zum E-Rezept

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/